News 14.02.2020
Vor knapp 200 Datenschutz- und IT-Sicherheitsverantwortlichen sprach der Landesdatenschutzbeauftragte bei der KA-IT-Si.
Keine Novellierung des Datenschutzrechts hat eine solche Aufmerksamkeit bekommen wie die im Mai 2018 in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung. Obwohl fast alles beim Alten geblieben ist, ist doch alles anders... und sind viele konkrete Fragen offen:
- Wann ist das Tracking von Webseitenbesuchern zulässig?
- Wie kann ein Unternehmen seine Informationspflichten angemessen erfüllen?
- Welche Datenschutzvorfälle sind meldepflichtig?
- Wie bestimmt sich die Höhe eines Bußgelds?
Zu diesen und weiteren Fragen zur DSGVO und dem Datenschutz hat Dr. Stefan Brink, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg, Rede und Antwort gestanden.
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